Sie haben sich dazu entschieden, einem Hund aus dem Tierschutz ein neues Zuhause zu geben?! Vielleicht haben Sie sich dann auch schon mit dem Thema des Inlands- aber auch des Auslandstierschutzes auseinander gesetzt? In diesem Zusammenhang findet man immer wieder Begriffe wie „Tierübernahmevertrag“, „Schutzgebühr“ oder auch „Flugkostenanteil“.
Um auch hier „Licht ins Dunkel“ zu bringen und Ihnen die Hintergründe zu erläutern, zunächst einige wichtige Vorab-Informationen:
- Ein „Schutzvertrag“ oder bei uns „Tierübernahmevertrag“ ist kein Kaufvertrag. Wir verkaufen keine Tiere, Sie können bei uns Tiere adoptieren.
- Eine „Schutzgebühr“ ist kein Kaufpreis – sie erfüllt vielmehr verschiedene Zwecke: Deckung der angefallenen Kosten und auch eine „Barriere“, sich nicht unüberlegt einen Hund anzuschaffen.
Nun wird sich der Ein oder Andere vielleicht fragen, ob „die Tierschutzvereine nicht froh sein können, wenn ich einem armen Hund in Not ein liebevolles neues Zuhause schenke“? Warum dann noch dafür zahlen müssen?
Gerne erklären wir an dieser Stelle, warum die Schutzgebühr und auch die Übernahme des Flugkostenanteils für unsere Arbeit lebensnotwendig sind:
Wir möchten mit unseren Schützlingen kein Geld verdienen. Ganz im Gegenteil. Wir alle investieren nicht nur sehr viel Zeit, Energie, Arbeitskraft und Liebe in unsere Arbeit und die Hunde in Not – oftmals bezahlen wir auch unsere Auslagen oder andere Kosten privat. Das beginnt bei Telefon- und Benzinkosten, reicht über Futter und Ausstattung für unsere Pflegehunde und geht hin bis zu Tierarzt- oder Flugkosten, wenn es einmal eng wird…
Folgende Grundkosten entstehen für (die meisten) unsere(r) Hunde:
- Allgemeinuntersuchungen bei unseren Vertragstierärzten bei Übernahme / Rettung des Hundes und in regelmäßigen Abständen bis zur Vermittlung
- Impfungen (mindestens zwei, meistens sogar drei Grundimmunisierungen)
- Wurmkuren (immer mehrere)
- Floh-/Zeckenschutzmittel (Mehrfachgabe)
- Bluttests u.a. auf Mittelmeerkrankheiten
- EU-Heimtierausweis
- Microchip inkl. Implantierung
- Futter
- Flugkosten
- Traces (ein von der EU eingeführtes Datenbanksystem, mit dem der gesamte Tierverkehr innerhalb der EU sowie aus der und in die EU erfasst wird)
- Unterbringungskosten
- Kastrationen (ab einem bestimmten Alter)
- Transportkosten
Neben diesen Grundkosten entstehen noch viele weitere Kosten, an die meistens nicht gedacht wird: Ausstattung (Näpfe, Leinen, Halsbänder / Geschirre), Shampoos, Nahrungsergänzungsmittel und Homöopathie für das Immunsystem, Fahrten zum Tierarzt und den Pflegestellen, Transportboxen etc.
Nicht selten benötigen Hunde, die von uns übernommen werden oder von der Straße gerettet werden, eine besondere medizinische Versorgung. Auch OPs und Physiotherapie sind immer wieder nötig, um den Fellnasen unter unserem Schutz die Basis für ein beschwerdefreies Leben zu ermöglichen. Hier entstehen sehr schnell Beträge, die einem kleinen Vermögen gleichen. Insbesondere für einen gemeinnützigen Verein wie die Pointer-Freunde e.V.
In Summe kann eine Adoptionsgebühr (Schutzgebühr inkl. Flugkosten) also diese ganzen Kosten nicht decken. Die Schutzgebühr inkl. Flugkosten ist also immer eine Mischkalkulation: Für jüngere Hunde oder Welpen sind oftmals nicht so hohe Kosten angefallen wie für ältere oder womöglich kranke oder verletzte Hunde.
Wir haben uns daher bewusst für eine einheitliche Adoptionsgebühr entschieden, um allen Hunden unter unserem Schutz faire Chancen für ein neues Zuhause zu geben. Denn für uns sind alle Hunde gleich „viel“ wert.
Die Schutzgebühr wird nach Abschluss des Tierübernahmevertrages fällig. Sie können diese per Überweisung auf unser Konto oder per Paypal an uns entrichten. In Ausnahmefällen nehmen wir diese auch in bar gegen Quittung entgegen. (Nur der Vollständigkeit halber: Sollte es wider Erwarten einmal zu einer Rückgabe eines Hundes an unseren Verein kommen, ist eine Rückerstattung der Adoptionsgebühr (Schutzgebühr inkl. Flugkosten) nicht vorgesehen. Dies gilt nach einer Woche ebenso wie nach einem Jahr.